Leinenpflicht - Hundekot ordnungsgemäß entsorgen

Veröffentlicht am: 29.04.2026

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,

 

in letzter Zeit häufen sich leider wieder Beschwerden über nicht ordnungsgemäß entsorgten Hundekot sowie über freilaufende Hunde in Bereichen, in denen Leinenpflicht besteht.

 

Wir möchten daher alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer eindringlich daran erinnern, dass Hundekot ausnahmslos zu entfernen und in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen ist. Das Liegenlassen von Hundekot stellt nicht nur ein hygienisches Problem dar, sondern beeinträchtigt auch das Zusammenleben in unserer Gemeinde erheblich.

 

Ebenso weisen wir darauf hin, dass in öffentlichen Bereichen, auf Gehwegen, in Grünanlagen sowie in Wohngebieten Leinenpflicht gilt. Diese dient dem Schutz von Menschen, anderen Tieren und auch Ihrem eigenen Hund.

 

Verstöße gegen diese Vorschriften können gemäß den geltenden Bestimmungen in Österreich bzw. in der Steiermark mit Geldstrafen geahndet werden. Je nach Schwere des Vergehens können diese mehrere hundert Euro betragen.

 

Wir ersuchen Sie daher, durch verantwortungsbewusstes Verhalten einen Beitrag zu einem sauberen und sicheren Miteinander in Traboch zu leisten.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeinde Traboch