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AUFGRABUNGSRICHTLINIE 2020
Der Gemeinderat von Traboch hat in seiner Sitzung am 15.12.2020, GZ: xxx/2020, nachstehende Richtlinie über den Vorgang bei Aufgrabungen, Inanspruchnahmen von öffentlichen Verkehrsflächen, für Materiallagerungen und provisorischen Verkehrsmaßnahmen im Gemeindegebiet von Traboch beschlossen.
AUFGRABUNGSRICHTLINIE DER GEMEINDE TRABOCH
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